Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Betriebsbegehung - Pfeiler im Arbeitsschutz

Ohne regelmäßige Kontrolle der Arbeitsplätze und Arbeitsräume lässt sich Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb nicht absichern. Die regelmäßigen Begehungen der Arbeitsstätten gehören zu den Grundpflichten des Arbeitsschutzes.

Jeder Unternehmer ist zur Durchführung von Betriebsbegehungen (§2 ASiG, §3 ArbSchG) verpflichtet. Dies gilt unabhängig von der Betriebsgröße und Mitarbeiterzahl. Dabei können Arbeitgeber durch Betriebsbegehungen nicht nur die Arbeitsschutzbedingungen im Unternehmen verbessern, sondern auch die Motivation der Mitarbeiter steigern. Wir sagen Ihnen, warum Begehungen so wichtig für den Arbeitsschutz sind, geben Ihnen Tipps zur Durchführung und informieren Sie über die gesetzlichen Grundlagen.

Betriebsbegehungen sind von den Unternehmen regelmäßig durchzuführen. Wie häufig genau richtet sich dabei individuell nach der Größe und dem Gefährdungsgrad eines Betriebs. Sie bieten die Gelegenheit, die Umsetzung der theoretisch vorgegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen in der Praxis zu überprüfen und die Maßnahmen bei innerbetrieblichen Veränderungen gegebenenfalls anzupassen. Daneben ist die Motivation der Mitarbeiter ein weiterer wichtiger Aspekt, den es nicht zu vernachlässigen gilt. Wenn diese mit Eingebunden werden, stärkt das die Zufriedenheit der Mitarbeiter, was wiederum gerne mit Beiträgen ("Insiderwissen") die Begehung erfolgreicher gestalten kann.

Der Unternehmer hat nach §89 Abs.2 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat zudem der Unternehmer den Betriebsrat hierüber zu informieren und als Unterstützung hinzuzuziehen.

Wer nimmt an der Betriebsbegehung teil?

Betriebsbegehungen werden ausschließlich von Angehörigen des eigenen Betriebs durchgeführt. In der Regel nimmt neben der Unternehmer auch die FaSi, der Betriebsarzt, die Führungskraft der jeweils besichtigten Abteilung sowie ein Vertreter des Betriebs- oder Personalrats teil. Sicherheitsbeauftragten können ebenso hinzugezogen werden.

Welche Inhalte haben Begehungen?

Die wichtigsten Gesichtspunkte sind:

  • Schwerpunkt Arbeitssicherheit und Ergonomie
  • Abläufe beobachten und Beschäftige einbeziehen
  • Kontrolle bei psychischen Gefährdungen (nur anonym)

Das Ergebnis der Begehung wird in einem Mängelprotokoll dokumentiert. Wichtige Punkte sind hierbei die Dokumentation von

  • Mängel
  • vorgeschlagenen Maßnahmen
  • Verantwortliche für die Umsetzung
  • Fristen der Umsetzung
  • Ergebnis der Kontrolle der Wirksamkeit