Mutterschutz

Mutterschutz

Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzgesetzt (MuSchG)

Nach §1 des MuSchG schützt dieses Gesetz die Gesundheit der Frau und ihres Kindes am Arbeits-, Ausbildungs- und Studienplatz

  • während der Schwangerschaft,
  • nach der Entbindung und
  • in der Stillzeit.

Hierzu schreibt der Gesetzgeber in §10 des MuSchG die Beurteilung aller Arbeitsplätze vor, unabhängig des tatsächlichen Geschlechts der eingesetzten Mitarbeiters (siehe auch "Gefährdungsbeurteilung").