Unterweisungen

Unterweisungen

Um Gesundheitsschäden bei der Ausübung der Tätigkeit Ihrer Mitarbeiter zu vermeiden, ist es notwendig, diese ausreichend und angemessen über Gefährdungen am Arbeitsplatz zu informieren. Wesentliche Voraussetzung für sicherheitsgerechtes und gesundheitsbewusstes Verhalten sind wirksame Unterweisungen. Unterweisungen sind damit ein fester Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes (Sicherheit und Gesundheitsschutz).

Der Unternehmer ist zu einer Unterweisungen seiner Angestellten verpflichtet! Die Inhalte der Unterweisung basieren auf der Gefährdungsbeurteilung der jeweiligen Tätigkeit. Hierbei ist zu beachten, dass Unterweisungen regelmäßig durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren sind. Nachweise über die durchgeführte Unterweisung sollten mindestens 2 Jahre aufbewahrt werden.

Ziel der Unterweisung

Ziel des Arbeitsschutzes und damit auch der Unterweisung ist es, sicherheits- und gesundheitsgerechte Zustände und Verhaltensweisen zu erreichen oder zu erhalten.

Umfang und Inhalt der Unterweisung

Die Unterweisung umfasst neben der Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auch die Aspekte der Motivation und der Mitarbeiterführung. Die Auswahl und die Gewichtung der Unterweisungsthemen ergeben sich aus den betrieblichen Gegebenheiten und vorherrschenden Gefährdungen.

Allgemeine und spezielle Themen sind

  • Rechte und Pflichten der Mitarbeiter,
  • Verhalten bei Unfällen,
  • vorbeugende Brandschutzmaßnahmen und Verhalten im Brandfall,
  • Erste Hilfe (Einrichtungen und Organisation),
  • Verkehrssicherheit,
  • Ladungssicherung,
  • persönliche Schutzausrüstungen,
  • Suchtmittel am Arbeitsplatz (Medikamente, Drogen, Alkohol),
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren durch psychische Belastungen,
  • Hautschutz, Hautreinigung, Hautpflege,
  • Lärm,
  • Heben und Tragen,
  • Transportarbeiten,
  • elektrische Betriebsmittel,
  • Anschlagen von Lasten,
  • Umgang mit Maschinen,
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen sowie
  • hoch gelegene Arbeitsplätze.

Jedes dieser beispielhaft aufgeführten allgemeinen und speziellen Themen kann für sich allein Gegenstand einer Unterweisung sein. Wir unterstützen Sie gerne bei der Erstellung und Unterweisung!

(Quelle: DGUV/BGHM)