Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Betriebs- und Arbeitsplatzbegehungen

Regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch den Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit halten den Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich aufrecht. Sie sind somit ein wesentliches Instrument, um Gefahren und Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und zu vermeiden.

Die Begehungen, sei es von einzelnen Arbeitsplätzen oder des gesamten Betriebes, dienen in erster Linie dazu, sich ein umfassendes Bild von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen vor Ort zu verschaffen, um Arbeitgeber und Arbeitnehmer fundiert beraten zu können. Um dieser beratenden Rolle gerecht zu werden, sind regelmäßige Begehungen durch den Betriebsarzt unumgänglich. Begehungen können auch anlassbezogen (z.B. nach Unfällen) durchgeführt werden.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) unterstützen Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte den Unternehmer in Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.