Schutzmaßnahmen

Schutzmaßnahmen

Festlegung der Schutzmaßnahmen

Wurde im Zuge einer Gefährdungsbeurteilung oder Betriebsbegehung Gefahren ermittelt, die nicht ein akzeptables Risiko darstellen, muss zu jeder einzelnen Gefahr eine (oder mehrere) Schutzmaßnahme festgelegt werden, die zu einer Reduktion des Risikos führen soll. Das Restrisiko soll idealerweise im Akzeptanzbereich liegen.

Dabei ist die Rangfolge bzw. Priorität der Schutzmaßnahmen zu beachten:

  1. Vermeidung/Beseitigung von Gefahrenquellen (z.B. Substituion von Gefahrstoffen) geht vor...
  2. technische Schutzmaßnahmen (z.B. Abschirmung/Einhausung von Gefahrenquellen), gehen vor...
  3. organisatorische Maßnahmen (z.B. Beschränkung für Personal), gehen vor...
  4. personenbezogenen Schutzmaßnahmen (z.B. Persönliche Schutzausrüstung wie Handschuhe), gehen vor...
  5. verhaltensbezogene Schutzmaßnahmen (z.B: Schulungen/Unterweisungen).

Wirksamkeit der Maßnahmen prüfen

Nach der Umsetzung der Schutzmaßnahmen müssen diese nach einem zuvor festgelegten Zeitraum auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Hat sich das Risiko nicht reduziert oder ist sogar kritischer geworden, muss mit angepassten - ggf. neuen Maßnahmen - gegengesteuert werden.

Somit ist eine Gefährdungsbeurteilung mit ihren Schutzmaßnahmen ein "lebendes Dokument" und muss stehts fortgeschrieben werden.